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Zivilrecht

Rechtsanwalt Bernd Steinbach

Im Zivilrecht beraten und vertreten wir Mandanten in privatrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehört die

  • präventive Tätigkeit (Beratung und Gestaltung)
  • außergerichtliche Interessenvertretung (Konfliktlösung ohne Gericht)
  • Prozessführung (gerichtliche Vertretung zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen)

Was ist das Zivilrecht? Ein Fundament für Rechtssicherheit auf Augenhöhe

Das Zivilrecht, häufig auch Privatrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen von Rechtssubjekten untereinander. Ob Bürger, Unternehmen, Vereine oder Stiftungen: Im Zivilrecht stehen sich alle Beteiligten auf Augenhöhe gegenüber (Prinzip der Gleichordnung). Anders im Öffentlichen Recht, welches das Verhältnis des Bürgers zum Staat und die staatliche Verwaltung regelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)1 ist das zentrale Regelwerk des deutschen Privatrechts.

Geprägt von der sogenannten Privatautonomie, hat das Zivilrecht überwiegend dispositiven Charakter. Das bedeutet: Der Gesetzgeber setzt lediglich die Spielregeln und ein verlässliches Auffangnetz. Den konkreten Inhalt ihrer Verträge und Vereinbarungen können die Parteien im Rahmen dieser Grenzen völlig frei und individuell aushandeln. Schranken setzt dieser Freiheit nur das zwingende Recht, das schwächere Parteien wie Verbraucher oder Mieter vor struktureller Benachteiligung schützt. 

Wie unterstützt Sie ein Anwalt im Zivilrecht?

Ein Anwalt im Zivilrecht berät und vertritt Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten des bürgerlichen Rechts (Privatrecht). Die Tätigt umfasst hierbei drei Kernbereiche:

  • Präventive Beratung: Hierzu gehört es insbesondere auf Rechte und Pflichten bei einem geplanten Vorhaben einzugehen und mögliche Risiken einzuschätzen. Ziel hierbei ist immer, rechtliche Risiken zu minimieren und denkbare zukünftige Streitigkeiten proaktiv zu verhindern.
  • Außergerichtliche Konfliktlösung: Entsteht ein Konflikt, steht immer der direkte Weg einer gütlichen Einigung im Vordergrund. Bestehende Ansprüche werden konsequent durchgesetzt, unberechtigte Forderungen abgewehrt und zur Einsparung von Kosten und Zeit strategische Vergleichsverhandlungen geführt.
  • Prozessführung vor Gericht: Lässt sich eine außergerichtliche Lösung nicht erzielen, ist die Durchsetzung der eigenen Ansprüche oder die Abwehr vermeintlicher Ansprüche der Gegenseite oft nicht zu vermeiden. Die Vertretung vor den Zivilgerichten2 als Prozessbevollmächtigter umfasst hier insbesondere das strategische Vorgehen im Rahmen des Zivilprozessrechts3 und die engagierte Vertretung in der mündlichen Verhandlung. Beim Landgericht ist das Verfahren als Anwaltsprozess4 ausgestaltet. Die Parteien müssen sich hier, auch bei der Klageabwehr, anwaltlich vertreten lassen.

Gegner glauben uns zu widerlegen, indem sie ihre Meinung wiederholen und auf die unsre nicht achten.

Johann Wolfgang von Goethe

Spezialisierung im Zivilrecht

Rechtsanwalt Bensheim, LG-Bezirk Darmstadt

Das Spektrum des Zivilrechts ist extrem weitreichend und umfasst unzählige Spezialgebiete. Aus diesem Grund können und wollen wir nicht jeden einzelnen Teilbereich des Privatrechts abdecken. Wir konzentrieren uns daher – in Ihrem Interesse – ganz bewusst auf die Schwerpunkte, in denen wir Erfahrungen haben. Ob wir auch Sie vertreten können, klären wir im Idealfall in einem unverbindlichen Telefonat.

Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung. Ein Anruf unter

ist meistens der schnelleste Weg, die Möglichkeit einer Vertretung und die Kosten zu klären. Sie können uns aber auch gerne per

kontaktieren.

Sollten Sie auf der Suche nach einem Anwalt in den Spezialgebieten des Zivilrechts wie Medizinrecht oder Arbeitsrecht sein, besuchen Sie unsere Seite Kooperation und bei beabsichtigter Ehescheidung unsere Seite Scheidung.


☎ Sie erreichen uns telefonisch:

09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Montag bis Donnerstag)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Freitag)
und nach Vereinbarung

Termine per Video oder in der Kanzlei | Schwanheimer Straße 157, 64625 Bensheim | nach Vereinbarung
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06251 8565950

E-Mail: mail(at)steinbach24.de




  1. Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ↩︎
  2. u.a. beim LG Aschaffenburg, Darmstadt, Frankenthal, Frankfurt am Main, Heidelberg, Mainz, Mannheim, Wiesbaden ↩︎
  3. Zivilprozessordnung (ZPO) ↩︎
  4. Anwaltszwang beim Landgericht und Oberlandesgericht § 78 ZPO ↩︎


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