gebaeude rechtsanwalt bensheim

Kanzlei und Standort Bensheim

Bernd Steinbach, Rechtsanwalt

Bensheim1 liegt an der hessischen Bergstraße zwischen Darmstadt und Heidelberg in der Metropolregion Rhein-Neckar2.

Aufgrund der guten Verkehrsanbindung sind die Zentren Frankfurt am Main, Darmstadt, Heidelberg, Ludwigshafen und Mannheim schnell zu erreichen. Die Bundesautobahn A5 und die parallel verlaufende A67 sind über jeweils einen eigenen Autobahnanschluss in wenigen Minuten erreicht.

Die umliegenden Amts- oder Landgerichte sind mit dem PKW zeitnah ereichbar, so z.B.: Bensheim (7 min), Lampertheim (20min), Weinheim (20min), Darmstadt (25 min), Fürth im Odw. (25min), Worms (25min), Heidelberg (30 min), Ludwigshafen am Rhein und Mannheim (30min), Frankenthal (30 min).

Die Kanzlei selbst liegt im Gewerbegebiet (Schwanheimer Straße). Kostenlose Parkplätze finden Sie auf dem Grundstück. Direkt vor dem Haus befindet sich die Bushaltestelle „An der Hartbrücke“. Der Zugang zum Büro ist barrierefrei möglich.

Was bei uns anders ist

Unsere Kanzlei hat kein Wartezimmer. Wir arbeiten nicht (mehr) klassisch, in dem wir oft lang geplante Besprechungstermine in der Kanzlei vereinbart und diese dann zur vereinbarten Zeit „abgearbeitet“ haben. Der Grund hierfür ist, dass durch lange Terminplanung die Möglichkeit der kurzfristigen Erledigung anderer Angelegenheiten weitgehend genommen wird und es oft auch gar nicht im Interesse der Mandanten ist, wegen jeder Besprechung einen Termin hier vor Ort zu vereinbaren.

Natürlich ist es möglich, eine Besprechung in der Kanzlei durchzuführen. Allerdings vereinbaren wir diesen nur kurzfristig und bringen hierfür dann auch so viel Zeit mit, dass Sie erst gar nicht in einem Wartezimmer Platz nehmen müssten. In den meisten Fällen ist es aber möglich, eine Erörterung per Telefon, E-Mail oder als Videotermin vorzunehmen. Zeigt sich hierbei, dass eine persönliche Besprechung erforderlich oder sinnvoll ist, kann diese kurzfristig in den Kanzleiräumen erfolgen.

Was früher anders war

Rechtsfragen waren früher und sind es heute schnell beantwortet. Die entscheidende Vorfrage, von welchem tatsächlichen Sachverhalt auszugehen ist, ist meist die wichtigste Prüfung durch den Rechtsanwalt. So fanden früher Besprechungen meist in der Weise statt, dass die Unterlagen der Mandantschaft gesichtet und kopiert wurden. War eine Vertretung erforderlich, wurde eine Vollmacht gefertigt und dem Mandanten zur Unterschrift vorgelegt. Sodann wurde eine Papierakte angelegt. Heute geht das alles einfacher.

Anwälte und gesetzlich verpflichtend auch Gerichte führen heute digitale Akten3. Auch der Austausch von Schriftstücken zwischen Anwälten und Gerichten muss nach den gesetzlichen Vorgaben elektronisch erfolgen.4 Aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen wir, dass die digitale Übersendung erforderlicher Unterlagen durch den Mandanten deutlich effizienter ist. Statt kostbare Zeit bei der Besprechung für das Sichten von Unterlagen und Fertigen von Kopien zu verwenden, ist der beratende Rechtsanwalt vorab informiert und kann sich voll den auftretenden Fragen und der Abstimmung einer Strategie widmen sowie die Kosten verlässlich abschätzen. Und die Unterlagen liegen auch schon digital für die Akte des Anwalts und des Gerichts vor.

Übrigens: Schon 2002 hat der Gesetzgeber die rechtliche Möglichkeit geschaffen, an einem Gerichtstermin per Video teilzunehmen. Die technischen Voraussetzungen hierfür lagen bei den meisten Gerichten Anfangs nicht vor. Erst die Pandemie im Jahr 2020 hat dafür gesorgt, dass die Gerichte technisch aufgerüstet haben, so dass die Anwendung der entsprechenden Vorschrift5 heute bei den meisten Gerichten nicht mehr an der Technik scheitert.

Das „Online-Mandat“ ist häufig aufgrund der fehlenden Hemmschwelle bei der Kommunikation durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt.

Bernd Steinbach, Rechtsanwalt

☎ Sie erreichen uns telefonisch:

09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Montag bis Donnerstag)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Freitag)
und nach Vereinbarung

Termine per Video oder in der Kanzlei nach Vereinbarung
Zivilrecht | Scheidungsrecht | Rechtsanwalt | LG-Bezirk Darmstadt


  1. Link zur Stadt Bensheim ↩︎
  2. Metropolregion Rhein-Neckar auf Wikipedia ↩︎
  3. elektronische Akte im Zivilprozess bei Gericht § 298a ZPO ↩︎
  4. § 130d Zivilprozessordnung (ZPO) ↩︎
  5. Videoverhandlung nach 128a ZPO ↩︎