Kosten Rechtsanwalt und Gericht;
Gesetzliche Gebühren außergerichtlich u. Zivilprozess
Ohne eine schriftliche Vergütungsvereinbarung erhalten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesetzlich festgelegte Gebühren nach dem RVG1. Für das gerichtliche Verfahren darf die vereinbarte Vergütung nicht geringer als die gesetzlichen Gebühren sein.2 Insbesondere im zivilrechtlichen Verfahren ergeben sich die Gebühren des Gerichts aus dem Gerichtskostengesetz.3
Unsere Vergütung rechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Über die Höhe und ein eventuelles Prozesskostenrisiko informieren wir Sie gerne auch schon vor der Erteilung des Mandats.
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren für Anwalt4 und Gericht5 sind abhängig von dem Wert der Angelegenheit. Im RVG ist dieser Wert als Gegenstandswert6 und im GKG als Streitwert7 normiert. Bei einer Geldforderung ist der Wert leicht zu ermitteln. Dieser entspricht der geforderten Zahlung. Die Ermittlung des Streitwerts ist im Einzelnen geregelt8 und wird im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht nach Entscheidung über die Klage verbindlich festgesetzt9.
Kostenrechner
Mit dem nachfolgenden Rechner10 können Sie die gesetzlichen Gebühren für einen Rechtsanwalt11 und das Gericht12 sowie das Prozesskostenrisiko berechnen. Geben Sie hierzu den Streitwert, die Anzahl der Mandanten für den eigenen und gegnerischen Anwalt ein und ändern Sie nach Bedarf ab, ob eine außergerichtliche Tätigkeit erfolgt ist und ob auch Kosten für die 1. und 2. Instanz bei Gericht berechnet werden sollen.
Prozesskostenrechner öffnen
Hinweis: In Familiensachen, so auch bei einem Scheidungsverfahren, gilt das FamGKG13 für das Gericht. Die Anzahl der entshehenden Gebühren14 weichen hier von denen des GKG15 ab, so dass die Gerichtskosten niedriger als bei einer zivilrechtlichen Klage mit gleichem Wert sind. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Scheidungskostentabelle.
Prozesskostenrisko: Im Zivilprozess hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.16 Verlieren Sie also den Rechtsstreit, müssen Sie neben dem eigenen Anwalt auch die Gerichtskosten zahlen und außerdem der Gegenseite deren Rechtsanwaltskosten erstatten.
Vergütungsvereinbarung
Abweichend von den gesetzlichen Gebühren kann ein Rechtsanwalt eine individuelle Vergütung vereinbaren.17 Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und kann z.B. eine Pauschale oder ein Stundenhonorar sein. Lassen Sie sich vor Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung im Detail genau berechnen, wie hoch die gesetzlichen Gebühren wären. Bei der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts kann sich dies bei hohen Streitwerten auch für den Mandanten aufgrund der höheren gesetzlichen Gebühren lohnen. Im gerichtlichen Verfahren umfasst die Vergütungsvereinbarung immer mindestens die gesetzlichen Gebühren. Ein darüber hinaus gezahlter Betrag kann auch im Falle des Obsiegens nicht von der Gegenseite erstattet verlangt werden.
Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.
Wilhelm Busch (1832 – 1908)
Gerichtsprozess
Ein Rechtsstreit beim Amtsgericht oder Landgericht lässt sich manchmal nicht vermeiden. Die Entscheidung, eine Forderung oder einen Anspruch im Wege der Klage geltend zu machen, hängt auch davon ab, wie viel dieser kostet und wie hoch das Risiko ist, zu unterliegen und welches Kostenrisiko sich hier ergibt. Ist der Rechtsstreit nicht vermeidbar, ist es wichtig, kalkulieren zu können. Sollte Ihr Rechtsanwalt nicht ohnehin das Thema Kosten mit Ihnen erörtern, sprechen Sie diesen ausdrücklich darauf an, eine Kostenschätzung vorzunehmen und das Prozesskostenrisiko zu berechnen.
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Fußnoten
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ↩︎
- Verbot Gebührenunterschreitung: § 49b Abs. 1 BRAO ↩︎
- Gerichtskostengesetz (GKG) ↩︎
- Höhe einer Gebühr Rechtsanwalt nach Gegenstandswert: Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 Satz 3 RVG ↩︎
- Höhe einer Gebühr Gericht nach Streitwert: Anlage 2 zu § 34 Absatz 1 Satz 3 GKG ↩︎
- Gegenstandswert nach § 2 RVG ↩︎
- Streitwert nach § 3 GKG ↩︎
- Höhe Streitwert §§ 39 ff GKG ↩︎
- Streitwertfestsetzung durch das Gericht § 63 GKG ↩︎
- alle Angaben ohne Gewähr. Links zu weiteren Kostenrechnern anderer Rechtsgebite finden Sie auf unserer Seite Service ↩︎
- entstehende Gebühren Rechtsanwalt: Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 RVG (Vergütungsverzeichnis) ↩︎
- entstehende Gebühren Gericht: Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG (Kostenverzeichnis) ↩︎
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) ↩︎
- Gebührensatz Gericht nach FamGKG gem. Nr. 1110 Kostenverzeichnis ↩︎
- Gebührensatz Gericht nach GKG gem. Nr. 1210 Kostenverzeichnis ↩︎
- Kostentragung nach § 91 ZPO ↩︎
- Vergütungsvereinbarung mit Rechtsanwalt nach § 3a RVG ↩︎
