klagezustellung

Was tun, wenn man eine Klage erhält?

Vorbemerkung

Eine Klage oder Anspruchsbegründung nach eingelegten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid1 wird durch das Gericht förmlich zugestellt, d.h. der Zusteller, in der Regel die Post, fertigt eine Zustellungsurkunde, in der genau vermerkt wurde, wie und wann das Schriftstück an Sie zugestellt wurde. Dies kann entweder durch persönliche Übergabe oder auch einfach durch Einwurf in den Briefkasten erfolgt sein. Diese Urkunde dient dem Gericht als Nachweis der Zustellung. Dass es sich um eine förmliche Zustellung handelt, erkennt man am gelben Umschlag und dem Vermerk des Datums in dem Feld „Zugestellt am:“. Es ist wichtig, den Umschlag aufzuheben, da anhand dieses Datums die von dem Gericht gesetzten Fristen berechnet werden. Wurde eine Entscheidung oder Urteil zugestellt, kann anhand des Datums das Ende einer eventuell laufenden Rechtsmittelfrist berechnet werden. Möglicherweise waren Sie nicht jeden Tag am Briefkasten und das Datum der Zustellung liegt schon ein paar Tage zurück.

Verfügung des Gerichts beachten

Wenn Sie eine Klage über das Gericht erhalten haben, ist es wichtig, zunächst die Ruhe zu bewahren. Dies bedeutet aber nicht, den gelben Umschlag mit Inhalt erst mal beiseite zu legen, denn die Uhr tickt bereits. Die vom Gericht gesetzten Fristen haben mit dem vom Zusteller dokumentierten Datum der Zustellung zu laufen begonnen.

Eile mit Weile

Sprichwort

Prüfen Sie sofort, aber in Ruhe, welche Fristen das Gericht gesetzt hat. Lesen Sie hierzu das Schreiben des Gerichts vollständig durch. Neben Hinweisen und Erläuterungen wurde die Frist innerhalb des Textes gesetzt. Das Gericht verwendet hier die Parteibezeichnungen, welche im Zivilprozess Kläger/in und Beklagte/r sind. In bestimmten Verfahren wie z.B. im Familienrecht kann die Bezeichnung auch Antragsteller/in und Antragsgegner/in lauten. Die Fristen werden ab dem Datum der Zustellung der Klage, sog. Rechtshängigkeit, gerechnet.

Mögliche Fristen bei einer Klage

Die Fristen werden ab dem Datum der Zustellung der Klage, sog. Rechtshängigkeit, gerechnet. Das Amts- oder Landgericht hat zwei Möglichkeiten, das Klageverfahren einzuleiten.2 Entweder ordnet es das

  • schriftliche Vorverfahren3

an oder es bestimmt den

  • frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung4.

Wurde das schriftliche Vorverfahren angeordnet, setzt das Gericht dem Beklagten 2 Fristen und zwar

  1. innerhalb einer Frist von 2 Wochen die Verteidigungsabsicht anzuzeigen;
  2. innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen auf die Klage zu erwidern.

Die erste Frist ist eine Notfrist, deren Verlängerung nicht beantragt werden kann. Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Kläger ein Versäumnisurteil beantragen und Sie werden auf Grundlage des Vortrags der Klägerseite verurteilt. Es ist daher wichtig, die Frist genau zu beachten.

Hat das Gericht einen frühen ersten Termin bestimmt, wird der Beklagte aufgefordert,

  • innerhalb einer Frist von 2 Wochen auf die Klage zu erwidern.

In beiden Fällen ist es wichtig, die Frist zur Klageerwiderung einzuhalten. Grundsätzlich kann diese bei einem begründeten Antrag durch das Gericht verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristende gestellt werden. Wird die Frist zur Klageerwiderung versäumt, können erhebliche Nachteile entstehen. Nach Fristablauf erfolgter Vortrag kann als verspätet zurückgewiesen werden. Es kann also passieren, dass begründete Einwendungen des Beklagten so behandelt werden, als gäbe es diese nicht und der Beklagte kann alleine deshalb den Prozess verlieren.

Alleine die Nichteinhaltung der gesetzten Frist kann dazu führen, dass der Beklagte den Prozess verliert.

Anspruch prüfen und Unterlagen zusammenstellen

Nachdem feststeht, bis wann gegenüber dem Gericht reagiert werden muss, geht es um die Prüfung, ob ein Anspruch der klagenden Partei bestehen könnte und welche Gründe dem entgegenstehen könnten. Suchen Sie alle relevanten Unterlagen wie Verträge oder Schriftverkehr zusammen. Oft liegt ein Vorgang schon länger zurück und kann ohne Unterlagen nicht mehr beurteilt werden. Spätestens wenn Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, werden die Unterlagen ohnehin benötigt.

Wurden Sie als vermeintlicher Unfallverursacher bei einem Verkehrsunfall verklagt, leiten Sie die Klage direkt an Ihre Haftpflichtversicherung weiter. Ihre Versicherung kümmert sich um alles erforderliche.

Aus Kostengründen Möglichkeit eines Anerkenntnisses prüfen

Steht fest, dass die Klage begründet ist und gibt es keine Einwendungen, die den Anspruch des Klägers zu Fall bringen könnte, sollte überlegt werden, die Klage aus Kostengründen anzuerkennen. Als unterliegende Seite sind nicht nur die Gerichtskosten zu zahlen, sondern auch die der anderen Seite entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.5 Bei einem Anerkenntnis fällt eine Gerichtsgebühr statt drei bei einem Versäumnis- oder Endurteil an. Ein sofortiges Anerkenntnis kann dazu führen, dass der Kläger alle Kosten zu tragen hat, wenn der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat.6

Anwaltszwang beim Landgericht

Wurde die Klage durch das Landgericht zugestellt, ist zu beachten, dass sich die Parteien dort durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen (sog. Anwaltsprozess).7 Dies bedeutet, dass selbst vorgenommene Stellungnahmen, Erklärungen oder Antragstellungen keine Wirksamkeit entfalten. Es ist zur Vermeidung von Rechtsnachteilen daher grundsätzlich und wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen möchten zwingend erforderlich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser fertigt eine Klageerwiderung und beantragt die Klageabweisung im Termin.

Frühzeitig Rechtsanwalt kontaktieren

Setzen Sie sich frühzeitig, im Idealfall sofort, mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, wenn Sie sich beim Amtsgericht anwaltlich vertreten lassen möchten oder beim Landgericht müssen. Nicht jede/r Rechtsanwältin kann „in letzter Minute“ reagieren und keine/r möchte dies. Sie laufen sonst Gefahr, möglicherweise niemand zu finden, der zur Übernahme des Mandats bereit ist. Kurzfristiges und überschnelles Handeln kann zu vermeidbaren Fehlern führen. Dies ist weder in Ihrem noch aus haftungsrechtlichen Gründen im Interesse einer Anwältin oder eines Anwalts.

Uns mit der Vertretung im landgerichtlichen Verfahren beauftragen

Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der Abwehr einer zivilrechtlichen Klage beim Landgericht8. Rechtsanwalt Steinbach ist bereits seit Jahrzenten beratend, außergerichtlich und forensisch im Zivilrecht tätig. Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung. Im Idealfall rufen Sie vorab und bei laufenden Fristen zeitnah unverbindlich an.

Zur Prüfung benötigen wir zwingend die vollständige Klage. Die Übersendung als zusammenhängende PDF wäre ideal. Die Klage besteht in der Regel aus der Verfügung (Anschreiben) des Gerichts, einer Abschrift der Klageschrift (Schriftsatz des gegnerischen Anwalts), den beigefügten Anlagen und dem gelben Briefumschlag mit dem Datum der Zustellung. Für eine abschließende Beurteilung und im Falle der Beauftragung sind außerdem alles erforderlichen Vertragsunterlagen und der geführte Schriftverkehr erforderlich. Die Vergabe eindeutiger Dateinamen hilft bei der Bearbeitung und kann Fehler vermeiden. Alle Dokumente können Sie uns per

übersenden. Wie sind überregional tätig. Es ist daher nicht zwingend erforderlich, dass Sie in unserer Nähe wohnen.

Die Kosten sind gesetzlich geregelt, wie Sie auf unserer Seite „Kosten“ nachlesen können. Die Klageschrift enthält eine Angabe zum Streitwert. Wenn Sie diesen Betrag am Telefon nennen, können wir zusammen direkt die zu erwartenden Kosten ermitteln. Im Zivilprozess gilt, dass die ganz oder teilweise unterliegende Partei entsprechend dem Anteil des Unterliegens die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Dies beinhaltet insbesondere auch die Kosten der Gegenseite.

Erteilt eine Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage, umfasst dies die eigenen und die möglicherweise an die andere Seite zu erstattenden Kosten. Wurde Prozesskostenhilfe (PKH)9 bewilligt, sind nur die eigenen Kosten gedeckt, nicht aber ein Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite. Dieser muss selbst gezahlt werden.


☎ Sie erreichen uns telefonisch:

09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Montag bis Donnerstag)
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Freitag)
und nach Vereinbarung

Termine per Video oder in der Kanzlei nach Vereinbarung
Rechtsanwalt | Zivilrecht | Klage Landgericht

06251 8565950

E-Mail: mail(at)steinbach24.de


  1. oder Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ↩︎
  2. Bestimmung der Verfahrensweise § 272 ZPO ↩︎
  3. schriftliches Vorverfahren § 276 ZPO ↩︎
  4. Früher erster Termin § 275 ZPO ↩︎
  5. Kostentragung § 91 ZPO ↩︎
  6. Kosten bei sofortigem Anerkenntnis § 93 ZPO ↩︎
  7. Anwaltsprozess § 78 ZPO ↩︎
  8. u.a. beim LG Aschaffenburg, Darmstadt, Frankenthal, Frankfurt am Main, Heidelberg, Mainz, Mannheim, Wiesbaden ↩︎
  9. Prozesskostenhilfe §§ 114 ff ZPO, Formular online oder herunterladen auf Justiz-Services ↩︎