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Einvernehmliche Scheidung Online | Scheidung über Internet | durch Anwalt | bundesweit

Gerne können Sie uns persönlich wegen Ihrer Scheidung aufsuchen. Die Möglichkeit der Beauftragung Ihrer einvernehmlichen Scheidung online soll Ihnen daneben ermöglichen, Zeit und Aufwand zu sparen. Die langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass in einer Vielzahl von Fällen der Ablauf bestimmter Rechtsangelegenheiten vorhersehbar ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn weitestgehend standardisiert bestimmte Angaben erforderlich sind, um ein Verfahren durchzuführen. Insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dies gegeben, so dass sich hier die Beauftragung der Scheidung online anbietet und die Scheidung so einfach und unkompliziert wie möglich erfolgen kann. Der Besuch beim Scheidungsanwalt ist dann nicht zwingend erforderlich. Auftretende Fragen im Vorfeld oder im laufenden Scheidungsverfahren können meist unkompliziert am Telefon oder per E-Mail geklärt werden. Die eigentliche Beauftragung der Scheidung erfolgt online oder per Post durch Übersendung der erforderlichen Angaben für das Scheidungsverfahren. Der Aufwand einer Anwaltssuche und Terminwahrnehmung beim Rechtsanwalt entfällt daher.

 

Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleitet ist, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen, um Ihren Scheidungsanwalt online zu beauftragen:


Wenn die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen und kein Ausschluss des Versorgungsausgleiches erfolgt ist oder eine kurze Ehezeit (bis 3 Jahre einschließlich Trennungsjahr) gegeben ist, übersendet das Familiengericht nach Einreichung der Scheidung die Formulare für den Versorgungsausgleich und holt anschließend Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern ein.

Sie müssen nach Vorliegen der Auskünfte lediglich den Scheidungstermin beim Familiengericht persönlich wahrnehmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist erfahrungsgemäß nur mit einer Termindauer von rund 15 min zu rechnen.

Der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung liegt insbesondere darin, dass ausreichend ist, wenn nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, so dass die Kosten für einen zweiten Anwalt nicht anfallen. Ein gemeinsamer Anwalt bei Scheidung kann entgegen weit verbreiteter Ansicht nicht beauftragt werden, da dies unzulässig ist.

Scheidung Online   Online Formular Scheidung via ADVOSCHEIDUNG.de

Bei einer sogenannten "Scheidung Online" beauftragen Sie entweder per Online-Formular, E-Mail oder Telefon einen Scheidungsanwalt mit der Einreichung Ihres Scheidungsantrages, wodurch Sie sich Zeit, Nerven und Aufwand sparen können. Sie müssen daher nicht extra einen Termin vereinbaren und für die Terminwahrnehmung beim Rechtsanwalt einen Tag Urlaub nehmen. Da Sie alle erforderlichen Daten für Ihre Scheidung geordnet per E-Mail online oder aber auch per Post übersandt haben, ist sichergestellt, dass Ihr Scheidungsantrag schnell und effektiv bearbeitet und beim Familiengericht eingereicht werden kann.

Näheres zu unserem Online Scheidung Service und den Scheidungskosten* erfahren Sie auf unserer Seite

ADVOSCHEIDUNG.de Scheidung Online Service & Ratgeber

Auch bei einer Scheidung Online werden Sie persönlich betreut und haben die Möglichkeit, sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail an Ihren Scheidungsanwalt zu wenden und individuellen Rat einzuholen.

Beauftragen Sie bundesweit einfach von zu Hause aus die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens.

Antworten auf Fragen wie z.B.

erhalten Sie hier (FAQ Scheidung) via ADVOSCHEIDUNG.de.

 


*Die konkreten Kosten Ihrer Scheidung können Sie unverbindlich bei uns telefonisch oder per E-Mail erfragen. Welche Angaben wir hierzu von Ihnen benötigen, erfahren Sie auf der Seite ADVOSCHEIDUNG.de über den Link "individuelle Kostenberechnung".

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letzte Aktualisierung am 31.12.2012 ; E-Mail an Webmaster
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Info:
Die Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Darmstadt sind:
Bensheim (Bergstraße), Darmstadt, Dieburg, Fürth i. Odenwald, Groß-GerauLampertheim, Langen, Michelstadt i. Odw., Offenbach a. M., Rüsselsheim und Seligenstadt.

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