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Verkehrsunfall Online -  Verkehrsrecht Online   Verkehrsrecht faq  |  Onlineformular (Ausfüllhinweis)


Die Kosten eines Anwalts sind grundsätzlich vom Unfallverursacher zu erstatten. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie uns mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls komfortabel online beauftragen und hierdurch Aufwand und Zeit sparen. Wir sind bundesweit für Sie tätig. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht Online - bundesweite Unfallregulierung.


Verkehrsrecht faq - Häufige Fragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall


 

Auslagenpauschale u.a.

Auslagenpauschale und sonstige Kosten

Notwendige Auslagen können grundsätzlich von dem Schädiger als Schadensersatz verlangt werden. Hierzu zählen z.B. Kosten für Porto, Telefon, Parkgebühren oder Reisekosten. Sind die Kosten belegbar, ist der tatsächliche Betrag zu erstatten. Aber auch ohne Nachweis wird eine Pauschale in Höhe von meistens EUR 20,00 von den Gerichten anerkannt.

Bei einem Totalschaden muss das alte Fahrzeug abgemeldet werden. Die Abmeldekosten wie auch die Zulassungskosten für das Ersatzfahrzeug (einschließlich neuer Kennzeichen) sind von dem Schädiger zu erstatten. Fallen Kosten für die Entsorgung des Wracks an, sind auch diese zu erstatten.

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Verkehrsunfall Online: Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall via Online-Beauftragung bundesweit

Mit unserem Onlineformular (Ausfüllhinweis) können Sie uns ohne erforderlichen Anwaltsbesuch bequem online beauftragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht Online.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und persönlich zur Verfügung.

Verkehrsrecht: Unfallsregulierung durch Rechtsanwalt (vollständige Abwicklung, insbesondere Korrespondenz mit Versicherungen, Sachverständigen, Polizei), Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen vor Gericht. Ihren Autounfall online regulieren.

 


Bernd Steinbach
Rechtsanwalt

Kanzlei Bensheim

Schwanheimer Str. 157
64625 Bensheim
Tel.: 06251 8565950
Fax: 06251 856595-10
mail@steinbach24.de

Bernd Steinbach
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Zweigstelle Darmstadt

Röntgenstr. 27a
64291 Darmstadt
Tel.: 06151 9182871
Fax: 06151 9182872
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Kooperation mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Thomas Belger Frankfurt.

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letzte Aktualisierung am 27.12.2012 ; E-Mail an Webmaster Verkehrsrecht Online